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Grüne in Cuxhaven: Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Jobcenter-Sanktionen ist erster Schritt
Das Bundesverfassungsgericht hat nun endlich geurteilt und erlaubt den Jobcentern nur noch eine Kürzung von 30 %. „Das kann sehr wohl als erster Schritt gesehen werden, die Sanktionen nicht als positives Instrument zu sehen“, so die Grünen in Cuxhaven. „Fördern und fordern – so heißt der Grundsatz der Hartz-IV-Reform, die unter der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet wurde. Fordern wird hier in letzter Konsequenz als Kürzung des ALG-II-Geldes verstanden – bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen können dies 100% Kürzung sein. Ca. 8 % der Leistungsbezieher*innen erfahren Kürzungen – aber die Drohung betrifft alle. „Wie passt das Fördern zusammen mit dem Fordern, wie kann eine Beratung „auf gleicher Augenhöhe“ gelingen, wenn als letztes Mittel des Jobcenters die Einbehaltung des Geldes befürchtet werden muss?“ das passt nach Ansicht der Cuxhavener Grünen nicht zusammen und dazu gibt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erste Hinweise zur Änderung der Praxis. Erwartet werden nun gesetzliche Änderungen, denn dies ist eine politische Frage und muss vom Bundestag geklärt werden.
Viele Menschen sagen: wenn die ALG-II-Bezieher*innen nichts leisten, nicht den Anforderungen gerecht werden – dann sollen sie auch kein Geld erhalten. Dazu die Grünen in Cuxhaven: „Selbstverständlich, wir müssen alles tun, um Menschen aus ALG-II rauszuholen: ausbilden, weiterbilden und in Arbeit vermitteln. Dass hier aber wesentliche Unterstützung notwendig ist, muss auch klar sein, denn es gibt vielerlei schwierige Problemlagen, die diese Menschen mitbringen.“ Im Landkreis Cuxhaven beziehen ca. 7 % Leistungen des Jobcenters, in der Stadt Cuxhaven sind es rund 10%.Sie haben einen Bedarf an Unterstützung, dieser kann kurzfristig sein, weil z. B. eine familiäre Notlage besteht, aber auch länger sein, weil z. B. der Lohn nicht ausreicht (Stichwort: Niedriglohnsektor). Die Zahlen belegen auch: Eine Millionen Menschen gelten in Deutschland als Langzeitarbeitslose, drei bis vier Millionen sind sogar über Jahre (mit Unterbrechungen) auf Leistungen des Jobcenters angewiesen.
„Oftmals wird gesagt, dass die Menschen persönlich Schuld haben, wenn sie keine Arbeit haben, keine Berufsabschlüsse nachweisen können oder z. B. gesundheitlich beeinträchtigt sind – das gilt es zu überdenken. Auch eine ‚Bedarfsgerechtigkeit‘ ist sicherzustellen und das Vertrauen in die Sicherheit, die von Staat und Gesellschaft allen Bürger*innen gewährleistet wird“, daran erinnern die Cuxhavener Grünen.
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