Soziales, Familie und Jugend
Mit Arbeitseinsatz das Kinderhospiz unterstützt
Mitglieder des grünen OVs legten hand an für einen Spielplatz mit neuem Sand (2 Fotos: Grüne OV Cux
...uns so sah es nachher aus.
Gemeinsame Mahnwache gegen Krieg in Syrien
Mahnwache am 9.Dezember in der Deichstraße, (Foto: Zukowski-Stüben)
Demonstration gegen den Krieg Russlands in der Ukraine
Filiz Polat: Wege zu einer neuen Migrationspolitik
Zu der am Abend in Cuxhaven stattfindenden Veranstaltung „Chancen geben und Chancen nutzen: Aufbruch in eine neue Migrationspolitik“ im Cuxhavener Bürgerbahnhof fanden sich viele Ehren- und Hauptamtliche ein, die Geflüchtete begleiten.
Eingangs stellten sich die beiden Direktkandidat*innen zur Landtagswahl Jana Wanzek (WK Geestland) und Johannes Sattinger (WK Land Hadeln/Cuxhaven) mit Eingangsstatements vor. Eva Viehoff, Direktkandidatin im Wahlkreis Unterweser zog am Ende der Veranstaltung ein Fazit und nahm einige Impulse für ihre Kreistagsarbeit mit.
So schilderte Filz Polat zuerst die geplanten Gesetzesänderungen[1]. Ziel ist, dass nicht mehr jahre- oder gar jahrzehntelang der unsichere Status der Duldung (auch sog. Kettenduldungen) mit seinen vielen Bestimmungen beschritten werden muss, sondern das Recht nachvollziehbarer gestaltet wird und Entscheidungen früher fallen können. Ein Beispiel: Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Ein zweites: Das Chancen-Aufenthaltsrecht: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
Dies ist geboten, damit Geflüchtete ihr Leben planen können. Aber jede*r sollte auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes sehen: Arbeitskräfte, Fachkräfte werden in Deutschland gesucht. Geflüchtete den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen (anstatt sie mit Arbeitsverboten zu belegen), entspricht der Situation in Deutschland.
Als durch den Krieg Putins in der Ukraine viele Menschen u. a. nach Deutschland flohen, wurde ihnen sofort das Aufenthaltsrecht gegeben (EU-Entscheidung) und zügig die Möglichkeit eröffnet, arbeiten zu gehen: der sog. Rechtskreiswechsel zum SGB II gilt ab Juni. Damit können sie sich mithilfe des Jobcenters um Arbeit bemühen. Dies ist gut gelungen, in Zukunft ist das Ziel, anderen Gruppen von Geflüchteten auch zügig diesen Weg zu ermöglichen, so Filiz Polat.
Insgesamt müssen die Gesetze und Verordnungen so gestaltet werden, dass sie nachvollziehbar zu raschen Entscheidungen Richtung Integration führen. Hierzu gehört auch, die Integrationskurse von Anfang an anzubieten, finanziert durch den Bund, um eine zukunftsorientierte kommunale Integrationsarbeit zu gewährleisten. Auch sollen die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) so abgesichert und qualitativ hochwertig sein, dass sie auch gerichtsfest sind (momentan müssen über die Hälfte der Entscheidungen des BAMFs nach Gerichtsurteilen zurückgenommen werden – das belastet Gerichte und verschleppt Entscheidungen).
„Unsicherheiten und lange Wartezeiten abbauen, Integration ermöglichen“ – so ließen sich in Kurzform die Ziele der Bundesregierung beschreiben.
Dazu gehört auch, durch geplante Resettlement-Programme gesteuert Migration aus den Lagern an der Außengrenze der EU möglich zu machen. Auch ein geordneter Familiennachzug sowie ein besonderer Schutz vulnerabler Gruppen ist im Sinne der Menschlichkeit zu regeln.
Besonders wies Filiz Polat darauf hin, dass der Bund den Ländern erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt hat, um den vielen Geflüchteten aus der Ukraine gerecht zu werden[2] . Es sind zwei Milliarden Euro, an Niedersachsen werden 10% davon ausgezahlt: Dieses Geld ist dafür bestimmt, um Unterkunft, Kinderbetreuung, Beschulung und Gesundheits/Pflegekosten zu finanzieren., aber auch die Übergangszeit zum Rechtskreiswechsel (s. o.). Geld, das zum großen Teil den Kommunen zusteht und ihnen die Integrationsarbeit wesentlich erleichtert. Wir alle hier in Cuxhaven wissen um die Überfüllung der Aufnahmestation in Sahlenburg. Durch die Bundesmittel wäre es möglich, zügig durch z. B. die Renovierung ungenutzten Wohnraums schnell Abhilfe zu schaffen. „Wir werden uns erkundigen, wie und ob das Land die Bundesmittel an die Kommunen verteilt“, so Eva Viehoff, grüne Landtagsabgeordnete und Kreistagsmitglied. „Im Kreishaushalt haben wir in einem Nachtragshaushalt bereits Mittel in erheblicher Höhe eingestellt. Wir erwarten die weitergeleiteten Bundesgelder.“
Der Austausch der Anwesenden mit Filiz Polat war lebhaft und vielseitig. Die Haupt- und Ehrenamtlichen konnten durch ihre täglichen Erfahrungen viele Hinweise geben, wo es an der konkreten Umsetzung „hakt“. Die vielen bürokratischen Hürden müssen genommen werden. Hinzukommt, dass die entsprechenden Ämter zu wenig Personal haben, um die Anträge zeitnah abzuarbeiten. Begrüßt wurden die geplanten Gesetzesänderungen, hier werden klarere Abläufe erwartet sowie ein Vorgehen, das die Menschenrechte in den Vordergrund stellt. Aber die Ehrenamtlichen betonen auch: „Wir wollen nicht nur die Schwierigkeiten sehen. Vieles an Dank und menschlicher Nähe erfahren wir durch unsere Begleitung der Geflüchteten.“
[1] Was steht an? Es gelang, in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung wesentliche Eckpunkte der humanitären Verantwortung festzuschreiben. Hier einige Beispiele:
- beim Aufenthalts- und Bleiberecht
Ziel ist ein stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht: Beschleunigung bei der Visavergabe, Digitalisierung sind die Stichworte
bei den Duldungstatbeständen
Hier geht es um die Ordnung des komplizierten Systems der Duldungstatbestände und darum für Menschen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind, neue Chancen zu eröffnen und nicht Jahre- und jahrzehntelang im unsicheren Status der Duldung (der immer wieder von neuem verlängert werden muss) zu belassen.
Gut integrierte Jugendliche sollen nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem nach sechs bzw. vier Jahren bei Familien ein Bleiberecht eröffnet wird. Der bisherigen Praxis der Kettenduldungen wird ein Chancen-Aufenthaltsrecht entgegengesetzt: Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
Machen Geduldete eine Ausbildung, so sollen sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – damit kann verhindert werden, dass in der Ausbildung Abschiebungen ausgesprochen werden – wie in der Vergangenheit des Öfteren geschehen. Für die Betriebe besteht ebenfalls Rechtssicherheit. – Ähnliches soll für beschäftigte gelten, die Beschäftigungsduldung soll entfristet werden.
- bei der Integration
Von Anfang an sollen Integrationskurse angeboten werden: gute Erreichbarkeit der Lernorte, schulnahe Angebote für Kinder und Jugendliche – all das gehört dazu. Der Bund soll sich stets und verlässlich an den Kosten der Länder und Kommunen beteiligen. So ist auch eine vernetzte, rechtskreisübergreifende, zukunftsorientierte kommunale Integrationsarbeit möglich.
- bei den Asylverfahren
Asylverfahren müssen fair, zügig und rechtssicher ablaufen. Die Widerrufsprüfung wird künftig wieder anlassbezogen erfolgen. Verwaltungsgerichte können entlastet werden, indem das BAMF qualitativ hochwertige Entscheidungen trifft. Heute sind viele Verfahren im gerichtlichen Verfahren (viele erfolgreich). Eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung – Unterstützung und Verfahrensbeschleunigung sind möglich. Vulnerable Gruppen sollen von Anfang an besonders unterstützt werden.
- bei den Fluchtwegen
Ziel ist es, der humanitären Verantwortung in der Welt nachzukommen, indem legale Fluchtwege geschaffen werden– etwa über mehr Resettlement. Damit ist eine gesteuerte Migration möglich und den Menschen in den Lagern werden Perspektiven eröffnet. Familien gehören selbstverständlich zusammen und stehen unter einem besonderen Schutz; deswegen soll der Familiennachzug erleichtert werden.
[2] https://www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-fluechtlinge-kosten-1.5563094
Chancen geben und Chancen nutzen: Aufbruch in eine neue Migrationspolitik
Foto: Deutscher Bundestag - Inga Haar
Mahnwache gegen den russischen Krieg
Über 1000 Menschen demonstrieren in Cuxhaven
Hier zu sehen: einkleines Stück der langen Menschenkette
Aufruf des Bündnisses für Respekt und Menschenwürde in Cuxhaven
Kurzfristig helfen nur Kontaktbeschränkungen, dauerhaft eine allgemeine Impfpflicht - GRÜNE Niedersachsen für strengere Corona-Sofortmaßnahmen und Impfpflicht
Grüne unterstützen die Mahnwache
Grüne suchen nach Lösung für Schulen in Cuxhaven
Zu wenig Platz - deswegen Container - das ist keine Lösung für Dauer!
Grüne sorgen sich um Kitas in Cuxhaven
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