Für Cuxhaven nicht anstrebenswert...
Baustelle Holzkraftwerk
Das Bauschild - Aber:mehr Strom als Wärme...
Volksbegehren
Baustelle in Duhnen
Anfrage der grünen Statdratsfraktion an den städtischen Ausschuss Umwelt und Landwirtschaft: Seit dem 1.5.2020 gilt auch in Niedersachsen eine neue Dünge-Verordnung für landwirtschaftliche Flächen. Ziel ist ein verbesserter Schutz des Bodens sowie von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser. Im Rahmen der Verordnung waren die Bundesländer verpflichtet, nitrat- und phosphatsensible Gebiete kartenmäßig auszuweisen. Einen Entwurf für diese Ausweisung mit entsprechendem Kartenmaterial hat das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz im Dezember 2020 veröffentlicht und in die Verbändebeteiligung gegeben. Im März 2021 soll dann nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen die neue Verordnung erstellt werden und mit dem Beginn der Düngesaison gelten. Außerdem wurde vom Landtag kürzlich der „Niedersächsische Weg“ für mehr Natur- und Artenschutz in der Landwirtschaft beschlossen, zu dessen Zielen ebenfalls eine Senkung von Düngereinträgen insbesondere an Gewässern gehört.
Nach Angaben des Ministeriums hat in den letzten Jahren landesweit bereits eine deutliche Reduzierung der Mengen an Stickstoffdünger stattgefunden. Dennoch werden im Entwurf noch rund 30 % der Landesfläche Niedersachsens als nitrat-sensible, „rote Gebiete“ eingestuft. Als „rot“ im Sinne der Nitratbelastung wurden alle Flächen eingetragen, wo im Grundwasserkörper der Schwellenwert von 50 mg Nitrat pro Liter erreicht oder überschritten wurde oder ein Wert von mindestens 37,5 mg Nitrat pro Liter mit steigender Tendenz zu verzeichnen war.
In der Stadt Cuxhaven betrifft dies zahlreiche, überwiegend als Acker oder Intensivgrünland genutzte Flächen in den Geestgebieten der Stadt, also sandige oder lehmige Böden in den Ortsteilen westliches Duhnen, Stickenbüttel, Sahlenburg, Holte Spangen, Berensch, Altenwalde. In den Marschgebieten sind keine sensiblen Flächen in den Karten zu finden. Phosphatsensible Gebiete sind in Cuxhaven nicht verzeichnet.
Nach der Düngeverordnung gelten nach deren Umsetzung auf Landesebene in den sensiblen Gebieten verbindliche zusätzliche Anforderungen für die Düngung, z.B. Reduktion Stickstoff um 20%, Einschränkungen der Herbstdüngung, Winterzwischenfrucht, längere Sperrzeiten bei der Grünlanddüngung sowie zusätzliche Meldepflichten.
Wir fragen zum nächstmöglichen Sitzungstermin des Ausschusses:
- Wann hat die Stadt vom ML eine Mitteilung über die nitratsensiblen Gebiete in ihrem Bereich erhalten und wurde sie zu einer Stellungnahme aufgefordert?
- Ist die Stadt mit Dienstleistungen, z.B. Überwachung von Messbrunnen an der Datenlieferung für die Kartierung der Flächen beteiligt gewesen?
- Wie viele Messstellen für Nitrat gibt es im Stadtgebiet, wie viele sind davon für diese Kartierung belastbar gewesen, wie viele wurden als ungeeignet bewertet? In welcher Tiefe befinden sich die gemessenen Grundwasserkörper durchschnittlich?
- Wurden auch Vergleichsmessungen in den bewirtschafteten Marschgebieten durchgeführt, welche Messwerte sind der Verwaltung hierzu bekannt?
- Hat die Stadt zukünftig übertragene Aufgaben im Bereich der Umsetzung und Überwachung der Dünge-Verordnung?
Sie vermissen hier Cuxhaven-Infos? - Dann schauen Sie auf der Internetseite des Kreisverbandes vorbei.
Den Kreisverband der Grünen Cuxhaven finden Sie unter:
Die Konto-Nummer des Ortsverbandes von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Cuxhaven
Konto bei der Stadtsparkasse Cuxhaven mit der IBAN DE97 2415 0001 0025 2639 06