Unsere Themen - Archiv 2018 - Soziales & Familie & Jugend
Eva Viehoff (MdL) zur hausärztlichen Versorgung
Jobcenter-Gespräch: Themen Flüchtlinge, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose
Foto v.links: Marianne Peus, Kreistagsabgeordnete Bündnis90/Die Grünen Elke Just, Stadtratsfraktion Cuxhaven Ilse Schröder, JC Hemmoor Kay Kanthack, JC Cuxhaven, stellvertr. Geschäftsführer Beate Putzig, JC Cuxhaven Eva Viehoff, Mdl Bündnis90/Die Grünen
Für Respekt und Menschenwürde
Demonstration in Cuxhaven am Samstag, 29. September
Sammelpunkte für den Sternmarsch um 14:30 Uhr
Alte Liebe
Rathaus
Wochenmrakt, Beethovenallee
Abschlusskundgebung um 15:30 Uhr
Buttplatz
In Cuxhaven fand eine Razzia statt...
symbolisch werden den Figuren des Bremerhavener Auswandererdenkmals Rettungswesten angelegt - Demonstration am 28.07. in Bremerhaven
Ist Tee trinken strafbar?
Weltflüchtlingstag: Für grundlegende humanitäre Prinzipien einstehen
Grüne kritisieren Verabschiedung des Kita-Gesetzes im Hau-Ruck-Verfahren
Platzmangel in Frauenhäusern: Grüne setzen sich für Rechtsanspruch ein
Eva Viehoff MdL
Wie der NDR berichtete, fanden im vergangenen Jahr über 2000 von Gewalt bedrohte Frauen keinen Platz in niedersächsischen Frauenhäusern. Die grüne Landtagsfraktion fordert in einem Antrag die Landesregierung auf, die Finanzierung der Frauenhäuser zu sichern, zusätzliche Plätze und ein umfassendes Betreuungs- und Beratungsangebot für Frauen zu schaffen.
Auch wenn im Landkreis Cuxhaven keine Frau aus dem Landkreis abgewiesen wurde, finden Betroffene andernorts keinen Platz in einem Frauenhaus, weiß die regionale Landtagsabgeordnete Eva Viehoff. „Wenn Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, keinen Zufluchtsort in einem Frauenhaus finden, weil nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, dann müssen wir schleunigst bedarfsgerechte Platzangebote schaffen. Außerdem müssen wir die Finanzierung der Frauenhäuser endlich auf eine verlässliche Grundlage stellen. Deshalb setzen wir uns auch für einen Rechtsanspruch ein“, so Eva Viehoff.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist Aufgabe der einzelnen Kommunen. Das Land fördert die Frauenhäuser zudem mit 4,26 Mio. Euro pro Jahr. Mit dem Rechtsanspruch müsste eine verbindliche Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen einhergehen. Viehoff ist darüber noch ein weiterer Aspekt wichtig: „Die schutzsuchenden Frauen befinden sich in sehr unterschiedlichen Lebenslagen und haben dementsprechend vielfältigen Unterstützungsbedarf. Wir brauchen also ein differenziertes Betreuungs- und Beratungsangebot, um den Frauen den Weg zurück in die Selbstständigkeit zu ebnen.“

